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Kapitalertragssteuer beim Immobilienverkauf in Spanien: Vollstaendiger Leitfaden fuer Eigentuemer auf Mallorca

von · 11 min

Verstehen Sie Ihre steuerlichen Pflichten beim Verkauf Ihrer Mallorca-Immobilie. Von IRPF-Saetzen und Einbehaltung fuer Nicht-Residenten bis hin zu Reinvestitionsbefreiungen und kommunaler Plusvalia.

Kapitalertragssteuer beim Immobilienverkauf in Spanien

Der Verkauf einer Immobilie in Spanien loest Kapitalertragssteuerpflichten aus, die jeder Eigentuemer vor dem Verkauf verstehen muss. Ob Sie spanischer Steuerresident sind oder als Nicht-Resident Ihre Mallorca-Villa verkaufen, die steuerlichen Auswirkungen koennen Ihren Nettoerloes erheblich beeinflussen.

Steuersaetze fuer Residenten (2026)

  • Erste 6.000 Euro: 19%
  • 6.001 bis 50.000 Euro: 21%
  • 50.001 bis 200.000 Euro: 23%
  • 200.001 bis 300.000 Euro: 27%
  • Ueber 300.000 Euro: 28%

Steuersaetze fuer Nicht-Residenten

Nicht-Residenten aus EU/EWR-Laendern zahlen einen Pauschalsatz von 19%. Nicht-EU-Residenten zahlen 24%. Der Kaeufer ist gesetzlich verpflichtet, 3% des Verkaufspreises einzubehalten.

Befreiungen und Verguenstigungen

Hauptwohnsitzbefreiung (ueber 65 Jahre): Vollstaendige Steuerbefreiung bei Verkauf des Hauptwohnsitzes nach mindestens drei Jahren Nutzung.

Reinvestitionsbefreiung: Bei Reinvestition des gesamten Erloeses in einen neuen Hauptwohnsitz innerhalb von zwei Jahren ist der Gewinn steuerfrei.

Plusvalia Municipal

Zusaetzlich zur IRPF faellt die kommunale Wertzuwachssteuer an. Seit dem Urteil des Verfassungsgerichts 2021 koennen Verkaeufer zwischen objektiver und realer Berechnungsmethode waehlen.

Moechten Sie Ihre steuerliche Situation verstehen? Kontaktieren Sie unser Team fuer eine vertrauliche Immobilienbewertung und Vermittlung an unsere Steuerberater-Partner.