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Kapitalertragssteuer beim Immobilienverkauf in Spanien: Vollstaendiger Leitfaden fuer Eigentuemer auf Mallorca

von · 11 min

Verstehen Sie Ihre steuerlichen Pflichten beim Verkauf Ihrer Mallorca-Immobilie. Von IRPF-Saetzen und Einbehaltung fuer Nicht-Residenten bis hin zu Reinvestitionsbefreiungen und kommunaler Plusvalia.

## Kapitalertragssteuer beim Immobilienverkauf in Spanien Der Verkauf einer Immobilie in Spanien loest Kapitalertragssteuerpflichten aus, die jeder Eigentuemer vor dem Verkauf verstehen muss. Ob Sie spanischer Steuerresident sind oder als Nicht-Resident Ihre Mallorca-Villa verkaufen, die steuerlichen Auswirkungen koennen Ihren Nettoerloes erheblich beeinflussen. ### Steuersaetze fuer Residenten (2026) - Erste 6.000 Euro: **19%** - 6.001 bis 50.000 Euro: **21%** - 50.001 bis 200.000 Euro: **23%** - 200.001 bis 300.000 Euro: **27%** - Ueber 300.000 Euro: **28%** ### Steuersaetze fuer Nicht-Residenten Nicht-Residenten aus EU/EWR-Laendern zahlen einen Pauschalsatz von **19%**. Nicht-EU-Residenten zahlen **24%**. Der Kaeufer ist gesetzlich verpflichtet, **3%** des Verkaufspreises einzubehalten. ### Befreiungen und Verguenstigungen **Hauptwohnsitzbefreiung (ueber 65 Jahre):** Vollstaendige Steuerbefreiung bei Verkauf des Hauptwohnsitzes nach mindestens drei Jahren Nutzung. **Reinvestitionsbefreiung:** Bei Reinvestition des gesamten Erloeses in einen neuen Hauptwohnsitz innerhalb von zwei Jahren ist der Gewinn steuerfrei. ### Plusvalia Municipal Zusaetzlich zur IRPF faellt die kommunale Wertzuwachssteuer an. Seit dem Urteil des Verfassungsgerichts 2021 koennen Verkaeufer zwischen objektiver und realer Berechnungsmethode waehlen. > **Moechten Sie Ihre steuerliche Situation verstehen?** [Kontaktieren Sie unser Team](/contact) fuer eine vertrauliche Immobilienbewertung und Vermittlung an unsere Steuerberater-Partner.