
Kapitalertragssteuer beim Immobilienverkauf in Spanien: Vollstaendiger Leitfaden fuer Eigentuemer auf Mallorca
Verstehen Sie Ihre steuerlichen Pflichten beim Verkauf Ihrer Mallorca-Immobilie. Von IRPF-Saetzen und Einbehaltung fuer Nicht-Residenten bis hin zu Reinvestitionsbefreiungen und kommunaler Plusvalia.
## Kapitalertragssteuer beim Immobilienverkauf in Spanien
Der Verkauf einer Immobilie in Spanien loest Kapitalertragssteuerpflichten aus, die jeder Eigentuemer vor dem Verkauf verstehen muss. Ob Sie spanischer Steuerresident sind oder als Nicht-Resident Ihre Mallorca-Villa verkaufen, die steuerlichen Auswirkungen koennen Ihren Nettoerloes erheblich beeinflussen.
### Steuersaetze fuer Residenten (2026)
- Erste 6.000 Euro: **19%**
- 6.001 bis 50.000 Euro: **21%**
- 50.001 bis 200.000 Euro: **23%**
- 200.001 bis 300.000 Euro: **27%**
- Ueber 300.000 Euro: **28%**
### Steuersaetze fuer Nicht-Residenten
Nicht-Residenten aus EU/EWR-Laendern zahlen einen Pauschalsatz von **19%**. Nicht-EU-Residenten zahlen **24%**. Der Kaeufer ist gesetzlich verpflichtet, **3%** des Verkaufspreises einzubehalten.
### Befreiungen und Verguenstigungen
**Hauptwohnsitzbefreiung (ueber 65 Jahre):** Vollstaendige Steuerbefreiung bei Verkauf des Hauptwohnsitzes nach mindestens drei Jahren Nutzung.
**Reinvestitionsbefreiung:** Bei Reinvestition des gesamten Erloeses in einen neuen Hauptwohnsitz innerhalb von zwei Jahren ist der Gewinn steuerfrei.
### Plusvalia Municipal
Zusaetzlich zur IRPF faellt die kommunale Wertzuwachssteuer an. Seit dem Urteil des Verfassungsgerichts 2021 koennen Verkaeufer zwischen objektiver und realer Berechnungsmethode waehlen.
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